BRANDNEW COMPACT STAGE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietgegenstand:

Gegenstand der Miete sind jeweils die im Lieferschein / der Offerte aufgeführten Geräte inklusive Zubehör. Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel umgehend geltend zu machen, ansonsten gilt die Mietsache als einwandfrei.

 

Nichtgebrauch gemieteter Artikel:

Artikel welche durch den Kunden bei Newstage AG gemietet wurden werden auch dann verrechnet, wenn sie während des vereinbarten und bestätigten Mietzeitraums kundenseitig nicht zum Einsatz gekommen sind. Es besteht in diesem Falle seitens des Mieters kein Anrecht auf Minderung oder Aussetzung der vereinbarten Mietsumme durch Newstage AG.

 

Gebrauch der Mietsache:

Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und instruiertes Bedienungspersonal zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Die Bühne darf ausschliesslich durch einen Certified Newstage Operator bewegt sowie auf- und abgebaut werden. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer in bewachter Umgebung zu halten.

 

Eigentum:

Das Eigentum an der Mietsache samt Zubehör und Kleinmaterial verbleibt bei Newstage AG Mellingen. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

 

Mietdauer:

Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Nutzungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Bei Versand gilt ein Tag, an dem die Mietsache von Newstage AG Mellingen versandt wird bzw. bei Newstage AG Mellingen eintrifft, ebenfalls als Miettag.

 

Annullierung:

Bei Annullierung eines vereinbarten Mietverhältnisses schuldet der Mieter Newstage AG Mellingen einen pauschalierten Schadenersatz ohne Nachweis eines Schadens und unter Vorbehalt der Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadens gemäss folgenden Ansätzen: 

 

Annullierung bis  4 Wochen vor Mietbeginn:      25 % des Gesamtmietbetrages.

Annullierung bis 14 Tage vor Mietbeginn:         50 % des Gesamtmietbetrages.

Annullierung bis  7 Tage vor Mietbeginn:          75 % des Gesamtmietbetrages.

Annullierung später als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtmietbetrages.

 

Personal / Verpflegung / Hotel:

Die Verpflegung von gebuchtem Personal geht zu Lasten des Auftragsgebers, pro Produktionstag (max. 10 Stunden). Mitarbeitern ist mindestens 1 warmes Essen sowie Mineralwasser und Kaffee nach Bedarf zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann in diesem Fall für die Einhaltung von Zeitplänen keine Haftung seitens Newstage AG übernommen werden. Im Falle von notwendigen Übernachtungen muss der Veranstalter für alle Newstage Mitarbeiter jeweils ein Einzelzimmer in einem in der Nähe gelegenen Hotel zur Verfügung stellen. Die Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

Konzessionen, Bewilligungen etc.:

Der Mieter ist für die Einholung von sämtlichen notwendigen Bewilligungen, Zufahrtbewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechten und ähnlichem besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Wird die Mietsache wegen diesbezüglicher Verletzungen des Mieters konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Mieter gegenüber Newstage AG Mellingen vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

 

Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet für jede Beschädigung und jeden Mangel an der Mietsache, welche bei Übernahme nicht angezeigt wurde. Er haftet ebenfalls für Verlust oder Untergang der Mietsache. Der Mieter schuldet Newstage AG Mellingen in diesen Fällen neben dem vollen Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert auch den weiteren Schaden, der Newstage AG Mellingen entsteht.

 

Reparatur und Unterhalt:

Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache darf der Mieter nur von Newstage AG Mellingen oder einer von dieser bestimmten Drittperson durchführen lassen.

 

Rückgabe der Mietsache:

Die Mietsache ist zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Der Mieter haftet bei verspäteter Rückgabe für jeden angebrochenen Tag gemäss den für die Miete vereinbarten Tagessätzen ohne Nachweis eines Schadens durch Newstage AG Mellingen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten.

 

Defekt retournierte Mietobjekte:

Sämtliche retournierten Geräte werden durch Newstage AG geprüft. Wird ein Defekt festgestellt, behält sich Newstage AG vor,  innert 5 Tagen auf den Mieter Regress zu nehmen.

 

Veränderung der Mietsache:

Dem Mieter ist es untersagt, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Insbesondere ist es ihm untersagt, von Newstage AG Mellingen an der Mietsache angebrachte Werbe- oder Firmenbeschriftungen abzudecken, zu verändern oder zu entfernen.

Brandings dürfen nur von qualifizierten Werbetechnikern und in Absprache mit Newstage AG appliziert werden.

 

Untervermietung und Abtretung:

Dem Mieter ist es - sofern nicht anders vereinbart - untersagt, das Mietverhältnis an Dritte abzutreten oder die Mietsache weiter zu vermieten.

 

Preise und Konditionen:

Der Mietpreis und die Konditionen bestimmen sich gemäss Kostenzusammenstellung/ Auftragsbestätigung. Die Rechnungsbeträge werden netto bei Erhalt fällig, ausser vertraglich anders geregelt.

 

Versicherung:

Es ist Sache des Mieters, die Geräte samt Zubehör gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern.

 

Diebstahl / Transportschäden / Beschädigung:

Bei Diebstahl oder Verlust ist der Mieter immer verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Anwendbar ist schweizerisches Recht gemäss OR. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden (AG).

 

Mellingen, 14.02.2017

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Kontakt

Newstage AG
Bahnhofstrasse 50
CH-5507 Mellingen

Telefon: +41 56 491 94 94
info@newstage.ch

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